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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm legt ein Verfahren für die Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte im Hinblick auf die Themenbereiche Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung fest. Sie fußt auf den für die Durchführung erforderlichen Daten des jeweils untersuchten Privathaushalts und berücksichtigt die Risiken und Notwendigkeiten sowie die finanziellen Bedarfe des Privathaushalts. Diese Norm legt dabei fest, welche Daten im Rahmen einer Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte erhoben werden müssen. Die Basis-Finanzanalyse nach DIN 77230 gibt dem Privathaushalt stichtagsbezogen einen Überblick über seine finanzielle Situation. Sie identifiziert die Finanzthemen, die im Rahmen einer möglichen sich anschließenden Finanzberatung behandelt werden können. Ziel dabei ist es auch, eine drohende Überschuldung und/oder drohende Illiquidität zu erkennen. Die Basis-Finanzanalyse für den Privathaushalt ist auf eine breite Betrachtung relevanter Finanzthemen angelegt, verzichtet jedoch bei den einzelnen Finanzthemen bewusst auf einen hohen Detaillierungsgrad. Diese Norm gibt Leitlinien dafür, in welcher Rangfolge die definierten Finanzthemen des zu betrachtenden Privathaushaltes dargestellt und mit Orientierungsgrößen versehen werden. Als Ergebnis erhält der Privathaushalt einen Soll/Ist-Abgleich in Hinblick auf die Themenbereiche Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung. Diese Norm umfasst weder die qualitative Analyse der Details von in dem zu untersuchenden Privathaushalt bereits vorhandenen Produkten noch Beratungsleistungen zur Interpretation der Ergebnisse der Basis-Finanzanalyse. Die Basis-Finanzanalyse beschränkt sich somit auf eine rein quantitative, typisierte Betrachtung. Um die Komplexität beherrschbar zu halten, geht sie von Nettowerten aus und berücksichtigt steuerliche Auswirkungen pauschal. Sie berücksichtigt keine gegebenenfalls notwendigen Vollmachten (zum Beispiel Betreuungsvollmachten, Bankvollmachten, Sorgerechtsverfügungen) und getroffene Verfügungen. Ebenso werden bei der vorliegenden Basis-Finanzanalyse beim Abgleich der Orientierungsgrößen mit den Istwerten auf der Seite der Istwerte mögliche Ansprüche aus der Grundsicherung (zum Beispiel Arbeitslosengeld II) nicht berücksichtigt. Um zu einer individuell passenden, für den Privathaushalt wirtschaftlich sinnvollen Lösung zu gelangen, ist eine weiterführende Betrachtung unabdingbar. Die Finanzberatung ist nicht Gegenstand dieser Norm. Die Basis-Finanzanalyse nach dieser Norm liefert Grundlagen für die mögliche sich anschließende Finanzberatung für den Privathaushalt. Die Anwendung der Norm befreit im Falle einer sich anschließenden Finanzberatung nicht von gesetzlichen Beratungspflichten. Um die Basis-Finanzanalyse auf alle bestehenden Haushalte anwenden zu können, bedient sich die Norm der Methodik der Typisierung. Der typisierte Haushalt im Sinne dieser Norm besteht aus bis zu zwei Haushaltsverantwortlichen, die zueinander in Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder Partnerschaft stehen, und aus wirtschaftlich abhängigen Kindern. Als solche gelten alle minderjährigen leiblichen, Adoptiv- und Stiefkinder. Weiterhin gelten alle volljährigen Kinder als wirtschaftlich abhängig, für die Kindergeldbezugsberechtigung besteht, die nicht verheiratet sind und kein Erwerbseinkommen aus einem Ausbildungsverhältnis oder hauptberuflichem Beschäftigungsverhältnis beziehen. Gleiches gilt für Enkelkinder, soweit für diese eine Kindergeldbezugsberechtigung besteht. Wirtschaftlich abhängige volljährige Kinder (zum Beispiel im Studium) können auch einen eigenen Privathaushalt im Sinne dieser Norm bilden. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn die Kinder einen eigenen Hausstand haben. Für diese Norm ist das Gremium NA 159-02-15 AA "Finanzanalyse für den Privathaushalt" bei DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 77230:2021-06 .
Gegenüber DIN SPEC 77222:2014-04 und DIN SPEC 77222/A1:2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokument grundlegend überarbeitet; b) Übernahme als Norm; c) Aufnahme weiterer Finanzthemen u. a. Zinsänderungsrisiko bei Immobilienfinanzierungen, Schaffung von Kapital für die Ausbildung der Kinder, Schaffung von Eigenkapital für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum; d) Ersetzung der Prioritätenlogik durch eine festgelegte Rangfolge; e) Verzicht auf die Verpflichtung zur Berechnung des Zielerreichungsgrades bei den Finanzthemen; f) Typisierung des Privathaushalts zur Ermittlung eines Maßstabes für die Datenaufnahme, die Rangfolge der Finanzthemen und die Ermittlung der Orientierungsgrößen; g) Aufnahme der Verpflichtung zur Ausweisung der Vermögensbilanz und der Einnahmen-Ausgabenrechnung im Rahmen der Ergebnisdarstellung; h) Streichung der Festlegungen zur Vermögensstrukturierung.