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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 080-00-02 AA "Strahlenschutz" im DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR). Außer den Regeln dieses Norm-Entwurfs sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Richtlinien zu beachten. Dieser Norm-Entwurf legt Regeln für die Auslegung des baulichen STRAHLENSCHUTZES an medizinischen ELEKTRONENBESCHLEUNIGER-ANLAGEN im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 11 Absatz 2 StrlSchV fest. Dieser Norm-Entwurf ist anzuwenden für die ERRICHTUNG von ELEKTRONENBESCHLEUNIGER-ANLAGEN zur Anwendung von BREMSSTRAHLUNG mit GRENZENERGIEN zwischen 3 MeV und 50 MeV und ELEKTRONENSTRAHLUNG mit Energien zwischen 3 MeV und 50 MeV bei der medizinischen Strahlenbehandlung. Der Norm-Entwurf ist auch für den Betrieb von ELEKTRONENBESCHLEUNIGER-ANLAGEN, die im Modus ohne AUSGLEICHSFILTER und für die Anwendung in der FLUENZMODULIERTEN STRAHLENTHERAPIE (en: intensity modulated radiotherapy, IMRT) betrieben werden, anzuwenden. Dieser Norm-Entwurf ist nicht für die ERRICHTUNG von ELEKTRONENBESCHLEUNIGER-ANLAGEN zur Anwendung in der Tomotherapie und robotergestützten Strahlentherapie anzuwenden.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 6847-2:2021-06 .
Gegenüber DIN 6847-2:2014-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Anpassung an das neue Strahlenschutzrecht; c) Änderung von Richtungsfaktoren und Aufenthaltsfaktoren; d) Aufnahme von Überlegungen zum Skyshine; e) Aufnahme einer Erklärung zur Luftaktivierung; f) Überarbeitung der Abschnitte 12 und 13; g) Aufnahme von Tabellen zu Bild 3, Bild 4 und Bild 5.