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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument ist anzuwenden für die Errichtung von Elektronenbeschleuniger-Anlagen zur Anwendung von Bremsstrahlung mit Grenzenergien zwischen 3 MeV und 50 MeV und Elektronenstrahlung mit Energien zwischen 3 MeV und 50 MeV bei der medizinischen Strahlenbehandlung. Das Dokument ist auch für den Betrieb von Elektronenbeschleuniger-Anlagen, die im Modus ohne Ausgleichsfilter und für die Anwendung in der fluenzmodulierten Strahlentherapie (englisch: intensity modulated radiotherapy, IMRT) betrieben werden, anzuwenden. Dieses Dokument ist nicht für die Errichtung von Elektronenbeschleuniger-Anlagen zur Anwendung in der Tomotherapie und robotergestützten Strahlentherapie anzuwenden. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 080-00-02 AA "Strahlenschutz" im DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR).
Dieses Dokument ersetzt DIN 6847-2:2014-03 .
Gegenüber DIN 6847-2:2014-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Titels; b) Anpassung an das neue Strahlenschutzrecht; c) Änderung von Richtungsfaktoren und Aufenthaltsfaktoren; d) Aufnahme von Überlegungen zum Skyshine; e) Aufnahme einer Erklärung zur Luftaktivierung; f) Überarbeitung der Abschnitte 12 und 13; g) Aufnahme von Tabellen zu Bild 3, Bild 4 und Bild 5.