Kurzreferat
In Deutschland wurden 2017 etwa 6,61 Millionen Tonnen Abfälle in chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen (CPB-Anlagen) behandelt, davon 4,65 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle. Die behandelten gefährlichen Abfälle stammen beispielsweise aus anorganisch- und organisch-chemischen Prozessen sowie aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen. In CPB-Anlagen, die in den Geltungsbereich der VDI-Richtlinie fallen, werden üblicherweise Abfälle behandelt, die flüssig bis schlammig sind und einen relativ hohen Wassergehalt aufweisen. Durch Anwendung der Richtlinie können unter anderem die folgenden Ziele erreicht werden: Schadstoffzerstörung und Schadstoffreduzierung durch chemische Umwandlung bestimmter Inhaltsstoffe, um das Gefährdungspotenzial zu vermindern; Trennung von Stoffgemischen mittels chemisch-physikalischer Methoden; Vorbehandlung von Abfällen für eine anschließende Verwertung; Minderung der Masse zu deponierender Abfälle; Inertisierung dieser Abfälle; Vermeidung einer Schadstoffverlagerung von Abfällen in andere Medien.