Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Einsatz von Planungs- und Leitsystemen zur Planung, Koordination, Disposition und Steuerung von Lkw-An- und Auslieferprozessen in Industrie- und Handelsbetrieben, Container- und Autoterminals, Distributionszentren, Flug-, Binnen- und Seehäfen sowie Chemieparks. Diese Systeme sollen zunächst eine Glättung der Lkw-Bewegungen über den Tag, die Woche oder den Monat und damit verbunden eine gleichmäßigere Auslastung der vorhandenen Ladestellenkapazitäten in der Planungsebene ermöglichen. Einerseits sollen die vorhandenen Ladestellenressourcen (Rampen, Tore usw.), Mitarbeiter und Ladehilfsmittel (z.B. Kräne oder Stapler) effizienter genutzt werden und andererseits aber auch Staus und lange Durchlaufzeiten für die Lkw vermeidbarer werden. Planungs- und Leitsysteme bieten je nach Systemausprägung zusätzlich die Möglichkeit, die Steuerung und Koordination der Lkw nach ihrer Ankunft auf dem Werkgelände systemisch zu unterstützen. Dies kann von einem einfachen manuellen Abruf in der Systemoberfläche bis hin zu komplexen mathematischen Optimierungsverfahren reichen. Die systemische Unterstützung der Vereinnahmung oder Bereitstellung von Materialien und Waren im Warenein- und -ausgang als auch die Organisation der Warenbereitstellung und/oder -vereinnahmung sind nicht Inhalt dieser Richtlinie.