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Vornorm
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In der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel sind Höchstmengen für die Verwendung des als Süßstoff verwendeten Neohesperidin DHC festgelegt. Um diese Höchstmengen europaweit vergleichbar prüfen zu können und um damit innergemeinschaftliche Handelshemmnisse zu vermeiden, ist ein europaweit harmonisiertes Verfahren zur Bestimmung von Neohesperidin-Dihydrochalcon unerlässlich; es ist nun in der Vornorm DIN CEN/TS 14537 festgeschrieben.
Für die Bestimmung von Neohesperidin-Dihydrochalcon (NHDC) wird die Probe mit Methanol oder einer Methanol/Wassermischung extrahiert und bei Bedarf filtriert. NHDC wird mit HPLC an einer Umkehrphase getrennt, im Ultraviolett detektiert und mit externem Standard bestimmt.
Das Verfahren wurde in einem Ringversuch an Kirschjoghurt mit 42,7 mg/kg und an einem Multivitamingetränk mit 35,6 mg/l NHDC geprüft. Außerdem wurde es erfolgreich auf eine Reihe anderer Lebensmittel wie Marzipan, Backwaren, Sahne, Puddingpulver, Schokolade und Eiskrem angewendet.