Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften bei nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates registrierten Organisationen und bei Unternehmen, deren Umweltmanagementsystem gemäß EN ISO 14001 von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft wurde; Wiederinkraftsetzung und Änderung