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Verordnung

EUV 2021/1110:2021-07-06

Verordnung (EU) 2021/1110 der Kommission vom 6. Juli 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Ametoctradin, Bixafen, Fenazaquin, Spinetoram, Tefluthrin und Thiencarbazon-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Englischer Titel
Commission Regulation (EU) 2021/1110 of 6 July 2021 amending Annexes II and III to Regulation (EC) No 396/2005 of the European Parliament and of the Council as regards maximum residue levels for ametoctradin, bixafen, fenazaquin, spinetoram, tefluthrin and thiencarbazone-methyl in or on certain products
Ausgabedatum
2021-07-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
18

89,00 EUR inkl. MwSt.

83,18 EUR exkl. MwSt.

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Deutsch
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Dieser Artikel wurde geändert durch: EUV 2021/1110Ber:2021-09-30

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