Verordnung zur Änderung der Anlagen 1, 2 und 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Zweite Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)