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Technische Regel [AKTUELL]
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Für dieses Dokument ist das Gremium NA 140-00-20-02 UA "Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Messverfahren, Messgeräte und Grenzwerte" der DIN-Normenstelle Elektrotechnik (NE) zuständig. Das in diesem Dokument enthaltene Prüfverfahren dient zum Nachweis des Störsicherheitsabstandes gegenüber Störspannungen an Stromversorgungsanschlüssen von und in Systemen und an Stromversorgungsverteilungen innerhalb von Systemen. Der Nachweis des Störsicherheitsabstandes sollte nach Möglichkeit geführt werden, ohne in die Installation einzugreifen. Das Verfahren basiert auf den Ergebnissen einer vorausgegangenen Messung von Störspannungen nach VG 95370-10 Beiblatt 1. Die Störspannung als Bezugsgröße ist insbesondere bei komplexen Systemen mit weitverzweigter Stromversorgung zweckmäßig, da die Störspannung parallel an allen an den Verzweigungspunkten angeschlossenen Verbrauchern anliegt. In gleicher Weise wirkt eine um den Störsicherheitsabstand angehobene Prüfgröße parallel auf alle angeschlossenen Zweige. Im Regelfall werden Störsicherheitsabstände gegenüber leitungsgeführten Störgrößen auf Systemebene auf Basis von Strommessungen ermittelt. Das entsprechende Verfahren ist festgelegt in VG 95370-14:2011-12, Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Elektromagnetische Verträglichkeit von und in Systemen - Teil 14: Prüfverfahren für Störsicherheitsabstände gegen leitungsgeführte, vom eigenen System erzeugte Störgrößen. Um bei Bedarf dennoch auf ein erprobtes und standardisiertes Verfahren für Störspannungen zurückgreifen zu können, wurde von dem zuständigen Arbeitsausschuss beschlossen, das in dem Dokument enthaltene Verfahren für den Nachweis des Störsicherheitsabstandes gegenüber Störspannungen in Form eines Beiblatts zu VG 95370-14 zu veröffentlichen.
Dieser Artikel wurde geändert durch: VG 95370-14 Beiblatt 1/A1:2024-05
Gegenüber VG 95370-14 Beiblatt 1:2012-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Anwendungsbereich erweitert; c) Normative Verweisungen aktualisiert; d) alle Bilder überarbeitet; e) Abschnitte "Messunsicherheitsbetrachtung" und "Dokumentation" geändert; f) Dokument redaktionell überarbeitet.