Kurzreferat
Diese Mitgliederinfo richtet sich an denjenigen, der Fenster, Fassaden, Außentüren und ergänzende Produkte verkauft und damit rechtliche Verpflichtungen eingeht, die auch Hinweispflichten bzgl. Wartung/Pflege und Inspektion umfassen. Das gilt für den Vertrieb an gewerbliche, öffentliche und private Auftraggeber. Instandhaltung (Wartung/Pflege, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) ist grundsätzlich für alle hier behandelten Bauprodukte und Bauteile sowohl zur nachhaltigen Sicherung der Gebrauchstauglichkeit und Werthaltigkeit, als auch zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie zur Absicherung einer Haftung gegenüber Dritten erforderlich. Von besonderer Bedeutung sind die Teilbereiche Wartung/Pflege und Inspektion, worauf in dieser Mitgliederinfo ausführlich eingegangen wird.