Kurzreferat
Der Fenster-, Tür- und Fassadenhersteller übernimmt für die gelieferten und eingebauten Produkte nach ordnungsgemäßer Abnahme die Gewährleistung im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen. Es handelt sich dabei um Gegenstände, zu deren Erhalt der Nutzungssicherheit und Gebrauchstaug-lichkeit eine regelmäßige Instandhaltung (Wartung/Pflege, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) erforderlich ist. Von besonderer Bedeutung sind die Teilbereiche Wartung/Pflege und Inspektion, worauf in diesem Merkblatt ausführlich eingegangen wird.