Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an die Umsetzung von Detektions- und Verifikationsmaßnahmen auf Basis der Kombination von EMA mit Fremdsystemen (z. B. VSS). Sie sind zur Verwendung in Verbindung mit VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlagen gemäß VdS 2311 mit Aufschaltung auf eine VdS-anerkannte NSL gemäß VdS 3138 vorgesehen. Die Richtlinien sowie die beschriebenen Dienstleistungen sind gerichtet auf Anwendungen in der Sicherheitstechnik, wie z. B. der - frühzeitigen Detektion von Einbrüchen; - Detektion von Einbrüchen mit Bildanalyseverfahren; - Detektion von Überwindungsversuchen von Sicherungstechnik; - Ergänzung von EMA um weitere Sensortechniken; - Verifizierung von Ereignissen. Weiterhin dienen sie ggf. der - Beweissicherung nach einem Einbruch/-versuch; - Fahndungshilfe nach einem Einbruch/-versuch.