Kurzreferat
Diese Richtlinien legen die Beurteilung der Anwendung von Schaummitteln in wasserbasierten, stationären Löschanlagen nach VdS 2109 und VdS CEA 4001, sowie in Schaumlöschanlagen nach VdS 2108 für die Anwendung als Schwerschaum, fest. Sie enthalten die Anforderungen an Wirksamkeitsnachweise zur brandphysikalischen Beurteilung im Rahmen der Zertifizierung von Schaummitteln nach VdS 3124.