Kurzreferat
Die Konfiguration von Übertragungseinrichtungen sowie Aufschaltvorgänge von Übertragungseinrichtungen auf Alarmempfangsstellen (AES) werden immer komplexer. Des Weiteren stehen Errichter/Instandhalter der ÜE (nachfolgend nur Errichter) vor der Herausforderung, die unterschiedlichen Philosophien der ÜE-Hersteller bei der Konfiguration berücksichtigen zu müssen. Hinzu kommen die expliziten Vorgaben der jeweiligen AES hinsichtlich zu verwendender Übertragungsparameter und -modi für eine reibungslose und fehlerfreie Kommunikation. Ebenso müssen von der ÜE die entsprechenden Leistungsmerkmale übertragen werden, welche bei einer normativ geforderten Überwachung der Komponenten nach DIN EN 50136-1 abverlangt werden. Mit diesen Richtlinien werden einheitliche Strukturen auf Basis von XML definiert, die von Seiten der ÜE als auch der Alarmempfangsstellen einheitlich zur Konfiguration und den Zugriff auf die ÜE genutzt werden können. Die beschriebenen Spezifikationen verstehen sich als Mindestfestlegung zwischen ÜE und AES. Die Festlegung regulärer Betriebsinformationen (z. B. Gefahrenmeldungen, Monitoring- Daten oder Pollinginformationen) sind ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Richtlinien und sind mit einem Übertragungsprotokoll gemäß der Vorgaben der Normenreihe DIN EN 50136 zu übertragen. Der Austausch der Konfiguration zwischen AES und ÜE sowie der Verbindungsaufbau und die Sicherung dieser Kommunikationsverbindung sind nicht Bestandteil dieser Richtlinien. Zudem liegt die Verwaltung der ÜE-Zugangsdaten durch die AES nicht im Geltungsbereich dieser Richtlinien. Die Anforderungen an die Verbindung sind ebenfalls in der Normenreihe DIN EN 50136 formuliert und behalten in diesem Kontext ihre Gültigkeit. Die notwendigen Funktionen zur Erzeugung bzw. der Verarbeitung der XML-Elementstrukturen sind herstellerspezifisch in den jeweiligen Komponenten umzusetzen.