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Technische Regel [AKTUELL]

VdS 3847:2019-07

Videokameraeinrichtungen zur visuellen Brandüberwachung - Anforderungen und Prüfmethoden

Englischer Titel
Video camera devices for visual fire monitoring - Requirements and test methods
Ausgabedatum
2019-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
28

25,15 EUR inkl. MwSt.

23,50 EUR exkl. MwSt.

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Deutsch
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Kurzreferat
Diese Richtlinien legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Videokameraeinrichtungen zur visuellen Brandüberwachung innerhalb von Gebäuden fest. Sie dienen als Grundlage für die Ausstellung einer VdS-Anerkennung und setzen neben der Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen die Durchführung einer regelmäßigen Produktüberwachung voraus. Videokameraeinrichtungen zur visuellen Brandüberwachung sind keine Brandmelder zur Verwendung in Brandmeldeanlagen und dienen nicht der unmittelbaren, selbstständigen Auslösung eines Brandmeldezustandes an einer Brandmelderzentrale. Videokameraeinrichtungen zur visuellen Brandüberwachung können selbsttätig, unter bestimmten Voraussetzungen, die Brandphänomene Rauch oder Flammen erkennen und eine Signalisierung vornehmen, um eine visuelle Verifizierung von Brandereignissen zu veranlassen. Sie werten Videobilder mittels mathematischer Algorithmen, z. B. auf der Grundlage charakteristischer und vordefinierter Muster und Variablen aus (video content analysis), weisen auf mögliche Brandereignisse hin und dienen so als Ergänzung zu Brandmeldeanlagen, indem sie z. B. das Personal in Sicherheitsleitstellen beim Einschätzen und Bewerten von Gefahrensituationen unterstützen. Die Kameraeinrichtung wertet überwiegend die sichtbaren Spektralanteile in ihrem Sichtfeld aus. Videokameraeinrichtungen sind gegenüber herkömmlichen Brandmeldern anderen Herausforderungen bezüglich ihrer Einsatzumgebung insbesondere des Bildhintergrunds ausgesetzt. Eine zuverlässige Erkennung von Brandereignissen wird von der jeweiligen Umgebungssituation beeinflusst. Eine sorgfältige Projektierung ist Grundvoraussetzung für die zuverlässige Funktion der Videokameraeinrichtung in ihrer Umgebung. Videokameraeinrichtungen bestehen aus mindestens drei Komponenten: der Videokamera, der Bildanalyseeinheit und einem Übertragungsweg dazwischen. Diese Komponenten können sich in einem Gehäuse befinden. Falls die Videokamera und die Bildanalyseeinheit sich in räumlich getrennten Gehäusen befinden, gelten zusätzliche Anforderungen.
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