Kurzreferat
Diese Richtlinien gelten für Verteilte Systeme (VS), d. h. für Hochsicherheitsschlösser mit Komponenten, die über ein verdrahtetes oder drahtloses Übertragungssystem verbunden sind, um festgelegte Bedienvorgänge unter Nutzung unterschiedlicher, individuell festgelegter Zugriffsmöglichkeiten auszuführen. Produkte, die auf Basis dieser Richtlinien anerkannt werden sollen, müssen dem zum Zeitpunkt der Prüfung allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen. Aufgrund der kurzen Innovationszyklen im Bereich elektronischer und insbesondere informationstechnischer Anwendungen sollten auch die zum Zeitpunkt der Produktentwicklung aktuellen technischen Möglichkeiten bei der Realisierung berücksichtigt werden. Verteilte Systeme können zum Beispiel zur Betätigung von Hochsicherheitsschlössern (HSS) von Wertbehältnissen (Wertschutzschränke und Wertschutzräume) eingesetzt werden. In VS müssen HSS als Verriegelungseinheit eingesetzt werden. Für eine erfolgreiche Prüfung nach diesen Richtlinien sind ggf. noch weitere Richtlinien zu beachten; die vorliegenden Richtlinien beschreiben weiterführende Anforderungen an Verteilte Systeme.