Kurzreferat
Der vorliegende Leitfaden bezieht sich auf die Planung und den Betrieb von WEA in Turm- oder Gittermastbauweise. Das Brandschutzkonzept gilt für Einzelanlagen und Windparks in Onshore- oder Offshore-Ausführung. Die Brandschutzanforderungen an WEA beziehen sich auf die Gesamtanlage und berücksichtigen die anlagenspezifischen Risikoschwerpunkte bei den Rotorblättern, in der Gondel (Maschinenhaus), im Turm oder auch in Betriebsgebäuden. Risikoabhängig können unterschiedliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich werden. Die Brandschutzmaßnahmen sind speziell ausgelegt für den Betrieb und für aus dem Betrieb erwachsende Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Alle Brandschutzmaßnahmen sollten spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme betriebsbereit sein. Brandschutzmaßnahmen dieser Leitlinie berücksichtigen nicht den Montagezeitraum. Dieser Leitfaden gilt grundsätzlich für neu zu errichtende Anlagen. Bestehende Anlagen sollten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten den Brandschutzmaßnahmen dieser Leitlinie angepasst werden.