Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Anforderungen für den Fall, dass Sicherungseinrichtungen wie Nachrüstprodukte, einbruchhemmende Elemente, Schließzylinder, Schließsysteme u. ä. durch ein oder mehrere Kommunikationseinrichtungen ferngesteuert werden. Fernsteuerung (auch Remoteansteuerung genannt) liegt vor, wenn mindestens eine Sicherungseinrichtung über nicht-dedizierte Übertragungswege Steuer- oder Zustandsinformationen mit mindestens einer Kommunikationseinrichtung austauscht. Dabei ist es unerheblich, ob zum Zwecke der Datenübermittlung zwischen den Endpunkten, der Verwaltung oder Speicherung von systembezogenen Daten o. ä. noch weitere Kommunikationseinrichtungen wie z. B. Server benötigt werden. Da die Anzahl von zu steuernden Sicherungseinrichtungen, fernsteuernden Kommunikationseinrichtungen oder ggf. weiterer Kommunikationseinrichtungen nicht begrenzt ist, wird im weiteren Verlauf dieser Richtlinien der Verbund als eigenständiges System betrachtet. Diese Richtlinien beschreiben u. a. Maßnahmen zur Sicherstellung der Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der ausgetauschten Daten. Alle Anforderungen müssen von allen Systemkomponenten erfüllt werden. Diese Richtlinien gelten nur in Verbindung mit produktspezifischen Anforderungen, in denen die Anwendung der vorliegenden Anforderungen vorgesehen ist. Diese Richtlinien finden keine Anwendung für Hochsicherheitsschlösser für Wertbehältnisse nach EN 1300 und VdS 2396. Für die Fernbedienbarkeit von Hochsicherheitsschlössern (Verteilte Systeme) gelten die Richtlinien VdS 3841.