Kurzreferat
In diesen Richtlinien wird ein Verfahren für die Anerkennung von neuen Brandmelde- und Alarmierungstechniken aufgezeigt. Dieses Verfahren ergibt für den Auftraggeber: einen überschaubaren und dokumentierten Ablauf; einen VdS-Prüfbericht über die an seinem Produkt durchgeführten Prüfungen; bei positivem Abschluss ein VdS-Anerkennungszertifikat, das die Konformität des Produktes mit vereinbarten Vorgaben sowie seine Eignung als Brandmeldekomponente für einen Einzelfall oder einen definierten Verwendungsbereich bestätigt Zusätzlich werden in dem Verfahren in aller Regel auch Vorgaben zu Errichtung und Instandhaltung der neuen Brandmeldetechnik vereinbart. VdS behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn der Auftraggeber auf die Vereinbarung dieser Vorgaben verzichten möchte. Dieses Verfahren kann nur dann angeboten werden, wenn ein vergleichbares Prüfniveau erreicht werden kann, welches sich aus den Anforderungen bereits veröffentlichter Normen der Reihe EN 54 ergibt. Dieses Verfahren gilt nicht für Produkte oder Teile von Produkten, die bereits von den Normen der Reihe EN 54 abgedeckt sind.