Kurzreferat
Brandmeldeanlagen stellen einen wichtigen Baustein für den Personen- und Sachwertschutz dar und werden daher häufig durch die Versicherung oder durch die genehmigende Behörde im Rahmen des Baurechts gefordert. Was viele Beteiligte dabei nicht wissen: Je nach Zielstellung werden zum Teil erheblich unterschiedliche Anforderungen an Brandmeldeanlagen, deren Komponenten und Projektierung gestellt. Für baurechtlich geforderte Anlagen müssen nur die Vorgaben erfüllt werden, die sich aus dem Brandschutzkonzept ergeben. Brandmeldeanlagen nach den Richtlinien von VdS basieren auf einem ganzheitlichen Konzept und erfüllen immer die Anforderungen an Wirksamkeit und Zuverlässigkeit für einen ganzheitlichen Personen- und Sachwertschutz.