Kurzreferat
Diese Anforderungen an den Brandschutz können bei der Planung, dem Bau, dem Umbau sowie dem Betrieb von Betreuungseinrichtungen herangezogen werden. Sie wenden sich an die Verantwortlichen sowie den Brandschutzbeauftragten dieser Einrichtungen. Basierend auf den heutigen Erkenntnissen im Brandschutz sind in diesen Anforderungen an den Brandschutz Empfehlungen zu den notwendigen Brandschutzanforderungen und -maßnahmen aufgeführt, um die vorhandenen Brandgefahren und die davon ausgehenden Auswirkungen zu minimieren. Neben der jeweiligen Betriebsgenehmigung sind die rechtlichen, versicherungstechnischen und behördlich angeordneten Schadenverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen. Hinweis: Keine Einrichtungen im Sinne dieser Anforderungen sind Wohnungen oder Einrichtungen mit wohnungsähnlicher Nutzung, in denen z. B. auf Veranlassung der Wohnungsinhaber Pflege- und Betreuungsleistungen wahrgenommen werden. Bei diesen Einrichtungen sind die Landesbauordnungen der Bundesländer zu berücksichtigen.