Kurzreferat
Diese VdS-Richtlinien legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für punktförmige Brandgasmelder fest, die in Brandmeldeanlagen für Gebäude eingesetzt werden (siehe EN 54-1) und die in einem Gehäuse mindestens einen Gassensor und optional mindestens einen Wärmesensor enthalten. Dieser Brandgasmelder spricht auf ein in diesen Richtlinien definiertes beispielhaftes Gasgemisch aus CO, CO2, NO2 und H2 an. Ihre Gesamtleistung bei der Brandmeldung kann sich aus der Kombination der detektierten Brandphänomene ergeben. Anmerkung: Wird ein Temperatursensor separat für die Brandmeldung herangezogen, fällt dieses Leistungsmerkmal nicht unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinien. Es sollte auf relevante Teile von EN 54, die derartige Betriebsarten oder Alarmausgaben behandeln, Bezug genommen werden.