Kurzreferat
Aus den Anforderungen der BauPVO an die werkseigene Produktionskontrolle ergibt sich die ständige Eigenüberwachung der Produktion durch den Hersteller. Alle vom Hersteller vorgegebenen Elemente, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Grundsätze und Verfahrensanweisungen zu dokumentieren und auf dem neuesten Stand zu halten. Diese im Rahmen der Produktionskontrolle erstellten Unterlagen stellen eine gemeinsame Grundlage für die Qualitätssicherung dar und ermöglichen es, die Einhaltung der erklärten Leistungseigenschaften der Produkte sowie die Wirksamkeit der Produktionskontrolle zu überprüfen.