Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen und Prüfmethoden an Anlageteile von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, die nicht-exklusive funkbasierte Verbindungen nutzen. Bei nicht-exklusiven Verbindungen kann die Verantwortung für die Übermittlung von Meldungen nicht zugeordnet werden, d. h. die anonyme Öffentlichkeit hat Zugriff auf die Verbindung (das Verbindungsmedium) und kann diese somit beeinflussen. Im Falle von funkbasierten nicht-exklusiven Netzen kann dies von überall her geschehen. Zur Erfüllung der Sicherheitsziele müssen Anlagenteile für nicht-exklusive funkbasierte Verbindungen aus diesem Grund zusätzliche Anforderungen erfüllen bzw. können die Sicherheitsziele nur durch Erfüllung spezieller auf die Besonderheiten angepassten Anforderungen erreichen. Diese werden in den vorliegenden Richtlinien gesondert adressiert. Die Richtlinien gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 sowie den Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203. Für Anlageteile, die nicht-exklusive funkbasierte Verbindungen enthalten, gelten ebenfalls die Anforderungen und Prüfmethoden in VdS 2110, Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse. Anforderungen an Informationstechnische Netze für die Verwendung mit EMA sind in den Richtlinien VdS 3147 zusammengefasst. Anforderungen von VdS, die über die EN-Anforderungen hinausgehen, oder gar nicht in den Europäischen Normen vorhanden sind, werden gekennzeichnet oder explizit als solche herausgestellt. Sinngemäß gelten diese Richtlinien auch für Geräte mit funktionellen Eigenschaften einer Übertragungszentrale.