Kurzreferat
Mit der Qualifikation zur Interventionskraft (IK) nach VdS 2172:2005-12 wurde eine Wissensfeststellung für Interventionskräfte eingeführt, die einen 24-stündigen Lehrgang mit anschließender Prüfung umfasst. Diese Qualifikation wurde bisher durch sogenannte "VdS-benannte prüfende Stellen" durchgeführt. Mit diesen Richtlinien wird erstmals ein Verfahren zur Anerkennung von Ausbildungsstätten für IK eingeführt. Das Anerkennungsverfahren dient dazu, die Qualität des Qualifizierungsverfahrens sowie der Durchführung der Wissensfeststellung einheitlich festzulegen und zu überwachen.