Kurzreferat
Gefahrenmeldeanlagen melden das Eintreten gefährlicher Situationen in einem zu überwachenden Bereich. Als sicherheitstechnische Einrichtung sind hohe Anforderungen an die Technik gestellt bezüglich des sicheren Betriebes und der Vermeidung von Falschmeldungen. Diesem Ziel folgen die beschriebenen Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen durch Blitzeinschläge und Schalthandlungen. Ein optimaler Schutz gegen schädigende Auswirkungen durch Blitzschlag und Blitz-Überspannung wird durch abgestimmte Maßnahmen des äußeren und inneren Blitzschutzes (Überspannungsschutz) erreicht. Die in diesen Richtlinien dargestellten Maßnahmen sind ein Mindestschutz, der sich im langjährigen Einsatz bewährt hat. Bei der Erstellung von Konzepten für komplexere Gefahrenmeldesysteme sind weitergehende Fachkenntnisse erforderlich, daher wird die Einbeziehung eines VdS-anerkannten EMV-Sachkundigen empfohlen (Verzeichnis VdS 3804). Zum Schutz gegen Zerstörung und ggf. gegen Falschmeldungen sind für alle Gefahrenmeldeanlagen die Maßnahmen des Potenzialausgleichs und zur Leitungsverlegung nach Abschnitt 3 auszuführen. Hiermit können jedoch auftretende Überspannungen in elektrischen Leitern der Gefahrenmeldeanlage nicht verhindert werden. Bei Vorliegen eines besonderen Gefahrenpotenzials, angezeigt durch die Indikatoren gemäß Abschnitt 3.1, bedarf es der weiteren Maßnahmen nach Abschnitt 3. Die vorliegenden Richtlinien beschreiben einen technisch-wirtschaftlichen Kompromiss in Bezug auf Überspannungsschutz für GMA für den Fall, dass keine weitergehenden Anforderungen bestehen. Sie dürfen nicht auf die gesamte elektrische Anlage bezogen werden.