Kurzreferat
In diesen Richtlinien wird ein Verfahren für die Anerkennung von neuen Löschtechniken aufgezeigt. Dieses Verfahren ergibt für den Auftraggeber: - Einen transparenten und dokumentierten Ablauf - Einen VdS-Prüfbericht über die an seinem System durchgeführten Prüfungen - Bei positivem Abschluss ein VdS-Zertifikat, das die Konformität des Systems mit vereinbarten Vorgaben sowie seine Eignung als Löschanlage für einen Einzelfall oder einen festgelegten Anwendungsbereich bestätigt. Zusätzlich werden in dem Verfahren in aller Regel auch Vorgaben zu Errichtung, Instandhaltung und VdS-Abnahme der Löschanlagen vereinbart. VdS behält sich vor Aufträge abzulehnen, wenn der Auftraggeber auf die Vereinbarung dieser Vorgaben verzichten möchte. Diese Richtlinien sind nicht anwendbar für neue Schutzkonzepte für Anlagentechniken, für die bereits VdS-Richtlinien für Planung und Einbau existieren. Für solche neuen Schutzkonzepte gelten die Richtlinien VdS 3115 - Verfahren für die Anerkennung von neuen Schutzkonzepten.