Kurzreferat
Die vorliegenden Richtlinien konkretisieren insbesondere für Industrie und Gewerbe die Anforderungen an Brandschutzmaßnahmen für die Lagerung von Sekundärrohstoffen aus Kunststoff aus der Sicht der Industrie-Feuerversicherung. Sie wurden im Einvernehmen mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und in enger Anlehnung an die 1994 vom Verband der Kunststofferzeugenden Industrie e.V. (VKE) vorgelegten gleichnamigen Richtlinien erstellt. Die Richtlinien basieren auf den heutigen Erkenntnissen des Brandschutzes. Sie enthalten Empfehlungen, die dazu dienen, die Brandgefahren und deren Auswirkungen zu verringern. Falls sich grundsätzliche Änderungen in der Brandschutztechnik ergeben, ist beabsichtigt, diese Richtlinien im gegenseitigen Einvernehmen neu zu fassen. Die Richtlinien gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebe unter Berücksichtigung der spezifischen Brandschutzerfordernisse. Bestehende Betriebe sollten ihre Brandschutzmaßnahmen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten diesen Richtlinien anpassen. Eine nachträgliche Beseitigung oder Verminderung von Brandschutzmaßnahmen kann als Gefahrerhöhung (§§ 23 bis 27 VVG) gelten. Von Baubehörden, Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften geforderte Schadenverhütungsmaßnahmen bleiben von diesen Richtlinien unberührt. Die Richtlinien gelten nicht als Sicherheitsvorschrift gemäß Abschnitt B § 8 AFB 2008, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.