Kurzreferat
Die bekanntermaßen hohe Einbruchdiebstahlkriminalität (ED-Kriminalität) erfordert häufig besondere Schadenverhütungsmaßnahmen (Sicherungen) als Voraussetzung für die Übernahme von ED- und Vandalismusrisiken durch Versicherer. Aus diesem Grund wurden Sicherungsrichtlinien für die ED-Versicherung entwickelt, welche, unter Berücksichtigung der Gefährdung eines Objekts und der Wirtschaftlichkeit, sicherungstechnische Anforderungen festlegen. Diese Sicherungsrichtlinien stellen eine Zusammenfassung der Erfahrungen der Polizei, der Hersteller und Errichter von Sicherungssystemen sowie der Sachversicherer und VdS Schadenverhütung dar.