Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an passive Glasbruchmelder der Klasse B und an aktive Glasbruchmelder der Klasse C, welche für die Überwachung von Verglasungen aus Silikatglas geeignet sind und dürfen sinngemäß auch für Akustische Glasbruchmelder angewendet werden. Die Richtlinien gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 und den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110. Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203. Während Glasbruchmelder der Klasse B nur ein Ereignis detektieren können (z.B. Glasbruch), überwachen Melder der Klasse C die Verglasungen und auch die Befestigung der Melder dauernd auf Veränderungen. Die Prüfmethoden für Glasbruchmelder sind in den Richtlinien VdS 2468 enthalten.