Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an optische Signalgeber, die in Einbruchmeldeanlagen eingesetzt werden sowie die dazugehörigen Prüfmethoden. Die Richtlinien gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 und den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110. Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203. Für optische Signalgeber, deren Funktionsgruppen sich teilweise in einer Einbruchmelderzentrale befinden, sind diese Richtlinien sinngemäß anzuwenden.