Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Mindestanforderungen ausschließlich an den alarmgebenden Teil von Alarmgläsern, welche als Melder zur Flächenüberwachung in Einbruchmeldeanlagen (EMA) eingesetzt werden. Die Richtlinien enthalten keine Anforderungen bezüglich des Aufbaus und der Leistungsmerkmale (z.B. Einbruchhemmung) der Verglasung. Sie gelten in Verbindung mit den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2227 und den Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Schutz gegen Umwelteinflüsse, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2110. Für softwaregesteuerte Anlageteile gelten zusätzlich die Richtlinien für Gefahrenmeldeanlagen, Softwaregesteuerte Anlageteile, Anforderungen und Prüfmethoden, VdS 2203.