Kurzreferat
Für die Anerkennung als VdS-Errichterunternehmen ist von der auftragserteilenden Firma mindestens eine verantwortliche Fachkraft zu benennen, die ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei VdS Schadenverhütung nachweisen muss. Diese Zusammenstellung von Prüfungsfragen soll der verantwortlichen Fachkraft zur Prüfungsvorbereitung dienen. Die Prüfungsaufgaben werden nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Für jede Aufgabe ist eine bestimmte Punktzahl festgelegt bzw. angegeben. Hilfsmittel sind bei der Prüfung nicht zugelassen. Änderungen und Ergänzungen sind vorbehalten. Die Prüfung wird durch die Prüfungsordnung ‒ VdS 2236 ‒ geregelt.