Kurzreferat
Diese Richtlinien legen Anforderungen und Prüfmethoden für Durchflussmengenmessgeräte für den Einsatz in Wasserlöschanlagen (z. B. nach VdS CEA 4001, VdS 2109 und VdS 2108) für die Medien Wasser, Schaummittel oder Schaummittellösung fest. Vorgesehen sind Anwendungen innerhalb von stationären Löschanlagen zum Messen von Volumenströmen, jedoch ausschließlich in ständig - auch im Bereitschaftszustand - mit flüssigem Medium gefüllten Anlagenabschnitten, wie folgt: - Hauptleitungen vor Alarmventilstationen, bei Sprinkler-Nassanlagen, auch nach der Alarmventilstation, sowie Probierleitungen gemäß VdS 2100-29, sofern anwendbar; - Hauptleitung (Löschwasser) vor Schaummittelzumischern; - Zu- und/oder Rückführleitung von Schaummittel an Schaummittelzumischern; - Versorgungsleitungen von Wasserlöschanlagen. Über das ausschließliche Messen hinaus ist die Verwendung als funktionaler Bestandteil der Messung und Regelung in VdS-anerkannten elektronischen Schaummittelzumischern zulässig, wenn die für diesen speziellen Anwendungsfall geltenden Zusatzanforderungen gemäß diesen Richtlinien erfüllt werden. Für Geräte zur ausschließlichen Anwendung in Probierleitungen mit reinem Wasser müssen die Richtlinien VdS 2100-29 angewendet werden.