Kurzreferat
Diese Richtlinien beschreiben Anforderungen und Prüfmethoden für Druckschalter, die in ortsfesten Wasserlöschanlagen eingebaut werden. Druckschalter dienen zur druckabhängigen Ansteuerung von Hilfsschützen für Schaltungen von Sprinklerpumpen, Druckerhöhungspumpen und Druckluftkompressoren oder der direkten Ansteuerung von Einphasen-Wechselstrommotoren (nicht zulässig für den Löschbetrieb). Alarmdruckschalter dienen beim Auslösen der Alarmventilstation der druckabhängigen Weitergabe eines Alarmsignals. Druckschalter müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Als solche gelten unter anderem die Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e. V. (VDE) in der jeweils gültigen Fassung, z. B. VDE 0660 "Bestimmungen für Niederspannungsschaltgeräte", DIN EN 60947-1 "Niederspannungsschaltgeräte – Allgemeine Festlegungen" und DIN EN 60947-5-1 "Niederspannungsschaltgeräte – Steuergeräte und Schaltelemente – elektromechanische Steuergeräte". Anmerkung 1: Verzögerungseinrichtungen als Bestandteil eines Druckschalters / Alarmdruckschalters sind nicht zulässig. Gemäß DIN EN 12259-2 sind zur Herstellung einer Verzögerung ausschließlich Verzögerungskammern vorgesehen. Anmerkung 2: Platinen mit (z.B. elektronischen) Sekundärfunktionen, die in diesen Richtlinien nicht beschrieben werden (z.B. Leuchtdioden etc.), sind nicht Gegenstand dieser Richtlinien.