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Technische Regel [AKTUELL]

VdS 10006:2023-09

VdS-Richtlinien für die Informationsverarbeitung - Testierung der Informationssicherheit von Klein- und Kleinstunternehmen - Verfahren

Ausgabedatum
2023-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
9

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Kurzreferat
VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS genannt) bietet Klein- und Kleinstunternehmen, Handwerksbetrieben und sonstigen Organisationen, in denen maximal 20 Mitarbeiter bei der Erfüllung der Kernprozesse auf die betriebliche Informationstechnik (IT) angewiesen sind, nach Beauftragung ein unabhängiges und unparteiliches Remote-Verfahren zur Überprüfung und Testierung der Anforderungen gemäß den VdS-Richtlinien 10005 "Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Klein- und Kleinstunternehmen" an. Anmerkung: Wird die Prüfung und Testierung gemäß diesen Richtlinien in Zusammenhang mit einem weiteren VdS-Anerkennungs- oder -Zertifizierungsverfahren beauftragt, das eine vor-Ort-Auditkomponente beinhaltet, so kann die Testierung auch für Organisationen mit mehr als 20 Mitarbeitern durchgeführt werden. Aufträge gemäß VdS 10006 werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Bevorteilung einzelner Auftraggeber erfolgt nicht. Im Rahmen des Verfahrens werden keine Beratungen durchgeführt.
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