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Technische Regel [AKTUELL]
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Die Richtlinie beschreibt ein Verfahren zum Nachweis der Prüfprozesseignung von Messungen auf Koordinatenmessgeräten. Das beschriebene Verfahren nutzt die ermittelte Messunsicherheit im Vergleich zur Merkmalstoleranz, um den Nachweis der Prüfprozesseignung zu führen. In Tabellen werden die einzelnen Unsicherheiten und zugehörigen Eignungskennwerte aufgeführt und daraus ein gemeinsamer Eignungskennwert ermittelt. Das Verfahren ist so ausgelegt, dass es nicht nur für Koordinatenmessgeräte anwendbar ist, sondern auch auf andere Messverfahren übertragen werden kann.
Konkret gilt diese Richtlinie für Messungen von Werkstücken mit Koordinatenmessgeräten (KMG) zum Beispiel mit taktilen und optischen Sensoren. Aufgrund ihrer Grundsätzlichkeit lässt sie sich aber auch für andere Messgeräte einsetzen: sie eignet sich somit für Messprozesse, die zeitlich stabil ablaufen, und für Werkstücke, die aus Produktionsprozessen mit stabilen und kontrollierten fertigungstechnischen Randbedingungen entstammen, sodass Wiederholungsmessungen sinnvoll vorgenommen werden können.
Beschrieben wird eine Vorgehensweise zur Bewertung eines Prüfprozesses mit Koordinatenmessgeräten anhand der Prüfprozesseignung. Dabei findet die Kenngröße „Prüfprozesseignung“ Verwendung zur gegenseitigen Abstimmung des Mess- und des Fertigungsprozesses.
Die vorliegende Richtlinie soll nicht als Grundlage zur Regelung von Annahme- und Ablehnungsentscheidungen für Produkte genutzt werden, dazu dienen die diesbezüglichen Regeln (Entscheidungsregeln) in DIN EN ISO 14253-1 und anderen. Auch die Annahme- und Bestätigungsprüfung von Koordinatenmessgeräten fällt nicht ins Nutzungsspektrum dieser Richtlinie. Für derartige Prüfungen können beispielsweise DIN EN ISO 10360-2, -5, -7 und -8 sowie VDI/VDE 2617 Blatt 2.1, Blatt 6.1, Blatt 6.2 und Blatt 6.3 herangezogen werden.
Ansätze und Verfahren zur Bestimmung der aufgabenspezifischen Messunsicherheit und zur Bewertung der Prüfprozesseignung von Koordinatenmessgeräten mit Sensoren nach dem Prinzip der Computertomografie (CT) finden sich in VDI/VDE 2630 Blatt 2.1.
Die zugrunde liegenden Tabellen liegen der Richtlinie als direkt anwendbare Microsoft-Excel-Datei mit Beispieldateien auf CD-ROM bei.
Dieses Dokument ersetzt VDI/VDE 2617 Blatt 8:2006-07 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: VDI/VDE 2617 Blatt 8 Berichtigung:2019-08 .