Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt die Planung des Notrufmanagements für die organisatorische und technische Abwicklung der Notrufe, die von in Aufzügen eingeschlossenen Personen abgegeben werden. Die Verantwortung der Betreiber der Aufzüge wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Der Arbeitgeber ist für den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage verantwortlich. Das Notrufmanagement ist Bestandteil des sicheren Betriebs. Der Notruf dient der Befreiung von Personen, die durch Störungen in der Aufzugsanlage eingeschlossen sind. Das Vorhandensein einer Notrufeinrichtung ist noch kein Garant für einen sicheren Ablauf einer Personenbefreiung. Erst wenn die Arbeitgeber die Prozesse für ihre Anlagen kennen, können sie wirksame Maßnahmen umsetzen. Diese Richtlinie zeigt auf, wie es Verantwortliche für Aufzüge sicherstellen können, dass keine Personen durch das unnötig lange Eingeschlossensein in Aufzugsanlagen zu Schaden kommen, weil es organisatorische oder technische Schwächen im Prozessablauf gibt. Die Richtlinie leistet damit einen Beitrag, um alle am Prozess Beteiligten zu sensibilisieren und Risiken für den Aufzugnutzenden zu verhindern.Die Richtlinie richtet sich an Arbeitgeber/Betreiber, Bauherren, Architekten, Fachplaner, Prüforganisationen, Montage-/Instandhaltungsunternehmen und an den Notdienst.