Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt die Planung des Notrufmanagements für die organisatorische und technische Abwicklung der Notrufe, die von in Aufzügen eingeschlossenen Personen abgegeben werden. Die Richtlinie richtet sich an Betreiber, Bauherren, Architekten, Fachplaner, Prüforganisationen, Montage- und Instandhaltungsunternehmen sowie an den Personenbefreiungsdienst. Die Richtlinie gilt für die Bewertung und ganzheitliche Betrachtung des Notrufmanagements von neuen und bestehenden Aufzügen. Ausgehend von den Forderungen an den Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die TRBS 3121 wird ein Leitfaden gegeben, um verständliche und transparente, technische und organisatorische Anforderungen zu formulieren, und damit mögliche Prozesse für das Notrufmanagement aufzuzeigen.