Kurzreferat
Diese Richtlinie legt Verfahren zur Ermittlung diffuser Emissionen aus Industriehallen und den Gebäuden von Tierhaltungsanlagen fest. Sie erlaubt die Ermittlung der Quellstärke durch indirekte und direkte Methoden zur Emissionsbestimmung. Bei den direkten Methoden erfolgt die Emissionsermittlung unmittelbar an der Quelle und beruht stets auf der Messung des Volumenstromes und der Konzentration. Als indirekte Methoden werden Emissionsermittlungen in einem gewissen Abstand zur diffusen Quelle unter Berücksichtigung der meteorologischen Randparameter verstanden. Diese Richtlinie behandelt nicht die diffusen Emissionen von Flächen in der Umgebung der Hallen oder Gebäuden, die zum Anlagenbereich gehören, sowie diffuse Feinstaubemissionen.Die Anwendung dieser Richtlinie setzt die Kenntnis der VDI 4285 Blatt 1 voraus, die die Grundlagen der messtechnischen Ermittlung von Emissionen aus diffusen Quellen beschreibt.