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Technische Regel [AKTUELL]
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Es geht um Schutz vor Schäden
Die Nutztierhaltung gilt als bedeutender Emittent partikulärer Emissionen, hierzu zählen auch Bioaerosole. Diese und mögliche Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft beschreibt die vorliegende überarbeitete Richtlinie. Sie bezieht sich insbesondere auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen im Sinne der 4. BImSchV. Denn die Luftqualität in Ställen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung kann zu Atemwegserkrankungen bei Menschen und Tieren führen. Zudem gibt es Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohnern im Umfeld von Tierhaltungsanlagen. Diese nachteiligen Effekte gilt es einzudämmen.
Gegen dicke Luft im Stall
Mit der VDI 4255 Blatt 2 lernen Sie verschiedene Verfahren kennen, um die Konzentration von Gasen, Bakterien, Pilzen oder Endotoxinen in und um Ihre Stallanlagen zu vermindern. Die Luftverunreinigungen lassen sich in folgende Gruppen einteilen:
Ziel der Richtlinie ist es also, die Luftqualität in Ställen spürbar und nachhaltig zu verbessern.
Damit Mensch und Tier aufatmen können
Generell treten die höchsten Konzentrationen an luftgetragenen Mikroorganismen in der Geflügelhaltung auf, gefolgt von der Schweine- und der Rinderhaltung. Die Art und die Höhe der Emissionen unterliegt verschiedenen Einflussfaktoren. Die wichtigsten sind:
Die TA Luft enthält bauliche und betriebliche Anforderungen zur Minderung der Emissionen sowie vorbeugend Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung. Und sie fordert, „[die] Möglichkeiten, die Emissionen an Keimen und Endotoxinen durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu vermindern“ zu prüfen.
Die VDI 4255 Blatt 2 unterstützt diesen Prüfauftrag. Ergänzend wurden zahlreiche technische Regeln im Arbeits- und Umweltschutz erstellt. Weiterführende Informationen finden sich in der Schriftenreihe der Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) in Band30 [1], Band35 [2], Band 39 [3], Band 44 [4] und Band 48 [5].
Zu komplex für eine einzige Richtlinie
Das Thema „Bioaerosole und biologische Agenzien“ ist in mehrere Richtlinienreihen unterteilt:
VDI 4250: Die Wirkung mikrobieller Luftverunreinigungen auf den Menschen.
VDI 4251: Planung von Immissionsmessungen mikrobieller Luftverunreinigungen.
VDI 4252: Probenahme von Bioaerosolen und Anforderungen an Immissionsmessungen.
VDI 4253: Anzucht und Detektion von Mikroorganismen und die Analyse von Viren.
VDI 4254: Gasförmige Luftverunreinigungen mikrobieller Herkunft.
VDI 4255: Quellen mikrobieller Luftverunreinigungen und Verfahren zur Emissionsminderung.
VDI 4256: Statistische Kenngrößen für die Beschreibung und Vergleichbarkeit der Verfahren.
VDI 4257: Planung, Durchführung und Verfahren der Emissionsmessung von mikrobiellen Luftverunreinigungen.
VDI 4258: Herstellung von Prüfbioaerosolen zur Validierung von Messverfahren.
VDI 4259: Maßnahmen zur schnellstmöglichen Identifikation von Infektionsquellen.
Eine Übersicht finden Sie hier: www.vdi.de/bioaerosole.
Dieses Dokument ersetzt VDI 4255 Blatt 2:2009-12 .