Kurzreferat
Diese Richtlinie dient der Beschreibung von Bioaerosolquellen und möglichen Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft. Während im Pflanzenbau in der Regel eine flächenbezogene Betrachtung möglicher Emissionen im Vordergrund steht, ist eine quellenbezogene Beurteilung bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung durchaus möglich. Diese Richtlinie bezieht sich insbesondere auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen im Sinne der 4. BImSchV (siehe Anhang A, Tabelle A1). Mögliche Bioaerosolquellen werden beschrieben, Minderungsmaßnahmen dargestellt und soweit wie möglich bewertet.