Kurzreferat
Die Richtlinie gibt Hinweise für externe Ausbildungsstätten zur Qualifikation einer zur Prüfung befähigte Person, die mit Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von handgeführten elektrisch betriebenen Arbeitsmitteln beauftragt wird. Handgeführte elektrisch betriebene Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, bedürfen einer besonderen Zulassung. Solche Arbeitsmittel werden in dieser Richtlinie nicht behandelt. Die Qualifizierung der Mitarbeiter Zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS) wird nicht behandelt.