Kurzreferat
Zweck dieser Richtlinie ist es, Hinweise für externe Ausbildungsstätten zur Qualifikation einer Befähigten Person, die mit Prüfungen von handgeführten elektrisch betriebenen Arbeitsmitteln beauftragt wird, im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung zu geben. Handgeführte elektrisch betriebene Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, bedürfen einer besonderen Zulassung. Solche Arbeitsmittel werden in dieser Richtlinie nicht behandelt. Die Qualifizierung der Mitarbeiter Zugelassener Überwachungsstellen (ZÜS) wird nicht behandelt.