Kurzreferat
Diese Richtlinie legt ein manuelles Verfahren (Stichprobenmessung) zur Bestimmung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) in Emissionen fest. Die PAH werden in der Probennahmeapparatur nach Kondensatabscheidung auf XAD-2-Harz adsorbiert, anschließend extrahiert, gaschromatographisch voneinander getrennt und massenspektrometrisch bestimmt. Das Verfahren ist, bezogen auf Benzo[a]pyren, im Konzentrationsbereich von 0,2 µg/m3 bis 1 mg/m3 anwendbar. Grundsätzlich können mit diesem Verfahren die in Abschnitt 2 genannten PAH gemessen werden. Die tatsächlich zu messenden Substanzen ergeben sich aus der jeweiligen Messaufgabe.