Kurzreferat
Diese Richtlinie behandelt die Ermittlung der Zusammensetzung der Gasphase in speziell dafür eingerichteten Messstellen innerhalb des Deponiekörpers sowie im Untergrund der unmittelbar angrenzenden Umgebung. Messobjekte sind die als Hauptkomponenten auftretenden Gase Methan (CH4), Kohlendioxid (CO2), Sauerstoff (O2) und Stickstoff (N2), deren Konzentrationen als Basisdaten für eine Bewertung der Deponiegassituation benötigt werden. Das Verfahren ist auch zur Bestimmung von gegebenenfalls im Deponiegas enthaltenen Nebenbestandteilen (Spurengase) geeignet.