Kurzreferat
Gegenstand der Richtlinie sind Werkstoffe, deren Erhaltung und Nutzung von Interesse ist, insbesondere solche von Kulturdenkmälern im Sinne der Gesetze der einzelnen Bundesländer. Schutzwürdige Kulturdenkmäler im Sinne dieser Gesetze sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Diese Richtlinie wendet sich an den Personenkreis, der Kultur- oder Wirtschaftsgüter besitzt oder mit der Betreuung, Konservierung und Restaurierung solcher Güter befaßt ist, die der Außenluft direkt oder indirekt ausgesetzt sind.