Kurzreferat
Diese Richtlinie bezieht sich auf materielles Kulturerbe im weitesten Sinne. Im Vordergrund steht die Systematik seiner Erfassung, Untersuchung und Erhaltung unter Berücksichtigung der natürlichen und der anthropogenen Umwelteinflüsse. Sie gibt eine Grundlage für die systematische Planung, Durchführung und Dokumentation von Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen. Die Richtlinie wendet sich an alle, die im Bereich des materiellen Kulturerbes handeln und in Forschung und Praxis Verantwortung tragen, insbesondere Eigentümer, Bau- und Liegenschaftsverwaltungen, Planer, Architekten, Ingenieure, Restauratoren, Handwerker sowie Museen und Denkmalbehörden