Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für ortsfeste Sonderabfallverbrennungsanlagen, in denen Abfälle verbrannt werden, die nicht als Hausmüll oder hausmüllähnliche Abfälle in Verbrennungsanlagen nach der Richtlinie VDI 2114 behandelt werden können, soweit nicht im Einzelfall die Entsorgung anderweitig gesetzlich geregelt ist (z.B. Sprengstoff-Gesetz, Atom-Gesetz, Tierkörperbeseitigungs-Gesetz). Das Verbrennen von Abfällen aus Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens wird in der Richtlinie VDI 2301 behandelt. Die Richtlinie gilt nicht für Anlagen zur Pyrolyse von Abfällen.